Wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt, darf das Rad unentgeltlich bei Ihrem Arbeitgeber aufgeladen werden. Auch laut ÖGK ist in diesem Fall kein Sachbezug anzusetzen.
Dies kann hier nachgelesen werden.
Wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt, darf das Rad unentgeltlich bei Ihrem Arbeitgeber aufgeladen werden. Auch laut ÖGK ist in diesem Fall kein Sachbezug anzusetzen.
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