Ja, grundsätzlich müssen die Fachhandlung und das Unternehmen in Österreich ansässig sein.
Es ist auch möglich, dass die Steuergesetze des Landes, in dem der Wohnsitz liegt, gelten.
Daher ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber abzustimmen, ob das Leasing für Grenzgänger:innen angeboten wird.