Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.
Die Rate im Überlassungsvertrag ist jene Rate, die vom Bruttolohn bzw. -gehalt der Arbeitnehmer:innen abgezogen wird.*
Dies findet vor der Gehaltsumwandlung statt und ist demnach nicht die Nettobelastung für das Dienstrad.
Die monatliche Nettorate können Sie sich in unserem Rechner ausrechnen.
Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen.
Sollte Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die Netto-Leasingrate von Ihrem Bruttolohn bzw. -gehalt abgezogen.
Es reduziert sich also Ihr zu versteuernder Bruttolohn bzw. -gehalt.
Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern.
Ist Ihr Arbeitgeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttolohn bzw. -gehalt abzogen.
* Voraussetzung für den Abzug vom Bruttolohn bzw. -gehalt ist, dass die Arbeitnehmer:innen eine kollektivvertragliche Überzahlung haben, die mindestens der Umwandlungsrate (= Gesamtrate) entspricht.
Ob das vorliegt, fragen Sie bitte bei der Personalverrechnung an.