Kann man mit Dienstrad-Leasing weiterhin die Pendlerpauschale für die Fahrten zur Arbeit geltend machen? 16. Dezember 2024 14:27 Ja, die Pendlerpauschale wird durch das Dienstrad-Leasing nicht beeinflusst. Verwandte Beiträge Mir steht eine längere Arbeitspause bevor (Schwangerschaft, Krankheit etc.). Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich das Rad behalten will? Wird die Pension durch die Reduktion der SV beeinflusst? Was passiert, wenn ich das Unternehmen vorzeitig verlasse? Muss ich mein Dienstrad bei bestimmten Fachhandlungen leasen? Was beinhaltet der Diebstahls- und Schadensschutz und was ist zu beachten?