Im Rahmen des Rundum-Schutzes ist jedes Lease a Bike Dienstfahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl abgesichert, wenn das Dienstfahrrad abgeschlossen war. Es wird immer zum Neuwert ersetzt und ein Objekttausch im bestehenden Vertrag vorgenommen. Im Regelfall ist eine Beendigung des bestehenden Vertrages nicht notwendig. Unberührt davon bleibt natürlich das Sonderkündigungsrecht gemäß der Leasingvertragsbedingungen seitens der Leasingnehmer:innen mit Ausgleichsanspruch bei dem Leasinggeber zum Abrechnungswert des Vertrages zum Schadentag. Wichtig für die Schadensmeldung an uns ist bei Diebstahl natürlich die Vorlage eines polizeilichen Aktenzeichens im Rahmen der erforderlichen Diebstahlanzeige sowie Fotos vom Abstellort und eine Schilderung, wie das Fahrrad versperrt war.