Wenn Sie das Rad behalten wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Rad zur Auflösesumme auskaufen: Bei einem vorzeitigen Auskauf des Fahrrads werden der Restwert und alle offenen Leasingraten exkl. Rundum-Schutz verrechnet.
- Ratenausfallschutz: Hier bleibt der Vertrag bestehen und Sie können das Fahrrad während der Abwesenheit weiterhin benützen. Die Leasingraten werden Ihrem Arbeitgeber weiterhin verrechnet.
Am Ende Ihrer Abwesenheit erhält er von uns eine Gutschrift.
Kontaktieren Sie hierfür bitte die für Dienstfahrradleasing zuständige Person in Ihrem Unternehmen, damit uns diese über das gewünschte Vorgehen informiert bzw. gleich selbst die notwendigen Schritte für die Einreichung bei uns vornimmt.