Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z. B. wegen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis, bei längerem krankheitsbedingten Ausfall, Elternkarenz oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung:
Im Falle eines vorzeitigen Austritts aus dem Unternehmen haben Sie folgende Möglichkeiten:
Rad behalten:
Das Rad kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, sollte dieser bereits feststehen:
Voraussetzung hierfür ist, dass dieser Kunde bei uns ist.
Falls dem nicht so ist, schließen wir den neuen Arbeitgeber gerne an.
Das Rad kann aus dem Leasing herausgekauft werden:
Bei diesem Vorgang muss die bei Ihnen im Unternehmen für Dienstrad-Leasing zuständige Person bitte im Portal links unter "Störfallmanagement" und "Störfall erstellen" einen Antrag einreichen.
Der oder die Angebotsempfänger:in erhält dann automatisch ein Ablöseangebot zugesendet.
Nach Annahme des Angebots bekommen die Sie die Rechnung zugesendet.
Der Vertrag wird mit dem nächstmöglichen Datum aufgelöst.
Hier gilt zu beachten, dass der Restwert sowie alle offenen Bruttoleasingraten exkl. Rundum-Schutz-Paket (bis zum Ende der Laufzeit) verrechnet werden.
Rad zurückgeben:
Der Vertag kann auf einen oder eine andere:n Mitarbeiter:in in Ihrem Unternehmen überschrieben werden:
Voraussetzung hierfür ist, dass der oder die zukünftige Nutzer:in im Lease a Bike Portal registriert ist.
Falls dem nicht so ist, kann sich der oder die neue Nutzer:in gerne über den Ihrem Arbeitgeber bekannten Registrierungslink freischalten lassen.
Das Rad kann ab dem vollendeten ersten Monat kostenneutral bei uns zurückgegeben werden.
Voraussetzung hierfür ist einer dieser folgenden triftigen Gründe:
Kündigung
Todesfall
Langzeiterkrankung*
Elternkarenz*
Der Vertrag wird mit dem nächstmöglichen Datum aufgelöst und von unserem Partner bei den Ihnen zu Hause abgeholt.
Dieser Vorgang ist für Sie und Ihren Arbeitgeber kostenneutral.
*Bei Langzeitkrankenstand und Elternkarenz kann eine vorzeitige Beendigung durch den Ratenausfallschutz abgefangen werden. Gerne prüfen wir individuell mit Ihnen, ob der Ratenausfallschutz angewendet werden soll.
Jegliche gewünschten Änderungen des Vertrags müssen immer durch den oder die zeichnungsberechtigte:n Unternehmensmanager:in an uns kommuniziert werden.
Ein gewünschter Kauf bzw. eine kostenneutrale Rücknahme muss im Portal unter dem Punkt "Störfallmanagement" bekanntgegeben werden.
Eine Vertragsumschreibung zwischen zwei Unternehmen bzw. zwischen zwei Nutzer:innen muss aktuell noch über das Vertragsmanagement-Sheet bekanntgegeben werden.
Die finale Entscheidung, wie mit dem Vertrag fortgefahren werden soll, muss bis zum 15. des aktuellen Monats an uns übermittelt werden, um die vertragliche Änderung mit Ende desselben Monats durchführen lassen zu können.