Sie können das Fahrrad am Ende der Laufzeit um den zu erwartenden Kaufpreis auskaufen.
Bei 36 Monaten Laufzeit fallen 15% der Gesamtanschaffungssumme brutto an, bei
48 Monaten sind es 10%.
Die Differenz muss versteuert werden:
3 Jahre: 32% - 15% = 17% vom Fahrradwert müssen versteuert werden
4 Jahre: 16% - 10% = 6% vom Fahrradwert müssen versteuert werden
Ihr Arbeitgeber muss den Sachbezug bei der nächsten Gehaltszahlung nach Kauf mit Lohnsteuer und SV-Beitrag versteuern.