Bei der Lohn- bzw. Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Lohns bzw. Gehalts nicht in ausbezahlt, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt, es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiger Lohn bzw. künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Die Bemessungsgrundlage nach Abzug einer Leasingrate wirkt sich somit auf die Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeitrag aus.
Achtung: Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist die Lohn- bzw. Gehaltsumwandlung nur für überkollektivvertragliche Bezüge möglich!
Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Situation aussieht, berechnen Sie einfach in unserem Leasingrechner.
Um etwaige Restzweifel zu klären, kontaktieren Sie bitte auch Ihre Personalverrechnung.