Durch die Lohn- bzw. Gehaltsumwandlung wird der Grundlohn bzw. das Grundgehalt reduziert.
Wenn jedoch die Sonderzahlungen weiterhin auf Grundlage des ursprünglichen Lohns bzw. Gehaltes ausgezahlt werden, kann dies zu einem sogenannten Überschuss zum Jahressechstel führen.
Dieser Überschuss ist dann mit dem Normalsteuersatz zu versteuern.
In unserem Rechner kann dies berücksichtigt werden.