Ein Schloss ist beim Dienstrad-Leasing verpflichtend.
Sollte der Arbeitgeber in seinen Richtlinien ein Schloss nicht als verpflichtend angegeben haben und der oder die Kund:in hat ein privates Schloss, kann er oder sie dir bei der Vertragseingabe einfach die Rechnung vorlegen. Diese wird dann von dir an uns weitergeleitet und der oder die Kund:in muss kein neues Schloss leasen. Bitte beachte, dass das Schloss einen Mindestwert von € 49,99 haben muss.
Sollte der Arbeitgeber in seinen Richtlinien ein Schloss als verpflichtend angegeben haben und der oder die Kund:in hat ein privates Schloss, muss trotzdem ein Schloss geleast werden.