Es gibt keine Obergrenze für das Zubehör. Natürlich ist jedoch das maximal für Sie durch Ihren Arbeitgeber vorgegebene Budget für die Gesamtkosten des Fahrrads inkl. Zubehör zu berücksichtigen.
Jegliches Zubehör, das nicht fest am Fahrrad verbaut werden kann, ist ausgeschlossen und kann nicht mit ins Leasing aufgenommen werden.