Generell kann nur Zubehör mitgeleast werden, welches fest am Fahrrad verbaut werden kann.
Das sind beispielsweise:
- Fahrradschloss
- Gepäckträger
- Akku-Beleuchtung
- Dynamo-Beleuchtung
- Schutzblech
- Fahrradständer
- Trinkflaschenhalter
- Fahrradklingel
- etc.
Fahrradbekleidung kann nicht geleast werden.
Bitte beachten Sie, dass das Zubehör innerhalb des Gesamtbudgets liegen muss, welches Sie von Ihrem Unternehmen vorgegeben bekommen haben.