Die Leasingraten und die laufenden Kosten eines Dienstrades sind Betriebsausgaben und sind steuerlich absetzbar.
Selbstständige, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können außerdem die in den Raten enthaltene Umsatzsteuer der Leasingraten abziehen.
Ihr individueller Steuervorteil ist unabhängig vom gewählten Rad-Typ und hängt vom Umsatz sowie dem jeweiligen individuellen Steuersatz ab.
Wir empfehlen für die Berechnung der individuellen Ersparnis immer Ihren oder Ihre Steuerberater:in zu kontaktieren.