Wenn das Einkommen von Arbeitnehmer:innen über der Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung liegt (den aktuellen Wert entnehmen Sie bitte hier), gibt es keinen steuerlichen Vorteil in Bezug auf die Sozialversicherung. Der steuerliche Vorteil beschränkt sich dann nur auf die Lohnsteuer, was dazu führt, dass der finanzielle Vorteil verringert wird.