Die Rate im Überlassungsvertrag ist jene Rate, die vom Bruttolohn bzw. -gehalt der Arbeitnehmer:innen abgezogen wird.*
Dies findet vor der Gehaltsumwandlung statt und ist demnach nicht die Nettobelastung für das Dienstrad.
Die monatliche Nettorate können Sie sich in unserem Rechner ausrechnen.
* Voraussetzung für den Abzug vom Bruttolohn bzw. -gehalt ist, dass die Arbeitnehmer:innen eine kollektivvertragliche Überzahlung haben, die mindestens der Umwandlungsrate (= Gesamtrate) entspricht.
Ob das vorliegt, fragen Sie bitte bei der Personalverrechnung an.