Um eine schnelle Bearbeitung der Schadensmeldung zu garantieren, muss der Schaden unverzüglich nach Eintritt bei einer Lease a Bike Fachhandlung gemeldet werden.
Nach Prüfung und Deckungszusage, erhält die Fachhandlung die Freigabe sowie die Zusage der Kostenübernahme und kann anschließend mit der Reparatur beginnen.
Die Erstattung der Kosten an die Fachhandlung erfolgt direkt über Lease a Bike.
Ein Schadensfall liegt bei Beschädigungen an dem Dienstfahrrad vor, wie z.B. durch:
Bedienungsfehler
Einfache Fahrlässigkeit
Unfallschäden
Vandalismus
Konstruktions-, Material-, oder Ausführungsfehler
Überspannung, Induktion oder Implosion
Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
Schäden an Motor oder Akku
Reifenschäden gelten nicht als Schaden, sondern sind über das verfügbare Verschleißbudget abgedeckt.