Ja, auch Sie als Arbeitgeber:in können Diensträder leasen.
Wichtig für Sie zu wissen ist, dass bei Ihnen, sofern Sie kein Bruttogehalt bekommen, der Vorteil der Gehaltsumwandlung wegbleibt.
Ihre Vorteile:
- Sie können sich die Vorsteuer zurückholen.
- Sie können die Leasingrate mit in die Betriebskosten aufnehmen, was Ihre Steuerlast senkt.
- Die Fahrräder sind stets gegen Totalschaden und Diebstahl abgesichert und das zu ihrem ursprünglichen Anschaffungswert.
- Ein Verschleiß- und Servicepaket mit einer 24/7 europaweiten Mobilitätsgarantie ist ebenfalls immer enthalten.
Um Ihre genaue und individuelle Steuerersparnis herauszufinden, kontaktieren Sie bitte Ihre:n Steuerberater:in.