Eine vorzeitige Beendigung im Sinne einer kostenneutralen Rücknahme eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen (Austritt aus dem Unternehmen, Elternkarenz, Langzeitkrankenstand und Tod) auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich.
Ein (verfrühter) Pensionsantritt ist kein zulässiger Grund für eine kostenneutrale Rücknahme.
Generell kann das Fahrrad jedoch zu jedem beliebigen Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen zur vollständigen Auflösesumme aus dem Leasing herausgekauft oder der Vertrag an eine:n andere:n Mitarbeiter:in im selben Unternehmen umgeschrieben werden.
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