Unter die Begrifflichkeit eines Schaden fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen des Dienstrades, wie z.B. durch:
- Bedienungsfehler
- Einfache Fahrlässigkeit
- Unfallschäden
- Vandalismus
- Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
- Überspannung, Induktion oder Implosion
- Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Schäden an Motor oder Akku
- Öl- oder Schmiermittelmangel
- Versagen von Mess-, Regel- oder Steuertechnik
Reifenschäden werden bei einem Lease a Bike Dienstrad immer über das im Rundum-Schutz-Paket enthaltene jährliche Verschleißbudget abgerechnet.