Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
1. Pedelec oder E-Bike
2. S-Pedelecs
Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt.
S-Pedelecs sind derzeit vom Leasing ausgeschlossen.
Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Treten von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein.