Ja und nein.
Sie dürfen nach der Lohn- bzw. Gehaltsumwandlung nicht unter den Kollektivvertrag fallen und haben daher keine Möglichkeit, sich ein Dienstrad zu leasen.
ABER, Ihre Firma kann für Sie ein Firmenrad leasen, was sozusagen ein steuerbegünstigtes Gehaltsplus darstellt.
Eine alternative Möglichkeit besteht darin, die Umwaldungsrate (= Gesamtrate) vom Nettogehalt abzuziehen.
Bitte klären Sie die Details hierzu vorab mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Personalverrechnung.