Das Dienstrad ist bei Diebstahl und Schaden über die gesamte Laufzeit zur Gesamtanschaffungssumme brutto abgesichert.
Das bedeutet, dass der Leasinggeber als Eigentümer das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen am Leasingobjekt übernimmt, z.B. bei:
- Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder Raub
- Bedienungsfehlern
- Einfacher Fahrlässigkeit
- Unfallschäden
- Vandalismus
- Konstruktions-, Material- oder Ausführfehlern
- Überspannung, Induktion oder Implosion
- Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
- Schäden an Motor oder Akku
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss (Mindestwert: € 49,99) abgeschlossen und an einem festen Punkt angeschlossen sein.
Der Diebstahls- und Schadensschutz besteht 24 Stunden 365 Tage im Jahr. Im Falle eines Diebstahls oder Schadens erfolgt die Meldung ausschließlich über die Fachhandlung. Bei einem Diebstahl sind zudem eine polizeiliche Anzeige inkl. Aktenkennzeichen, Fotos vom Abstellort sowie eine Schilderung, wie das Fahrrad versperrt war, zwingend erforderlich.